Sehr geehrter Herr Mustermann,
Kündigt sich ein Gast / Besucher an, wird im Sekretariat / vom Betreuer an der gastbetreuenden Einheit ein Gästebegleitbogen ausgefüllt.
Wird Infrastruktur der Fakultät (z.B. Schlüssel, Räume, Telefon, Rechner) durch den Gast auch bei kürzeren Aufenthalten genutzt und/oder handelt es sich um Gastaufenthalte länger als 5 Tage, sollte bitte zusätzlich die Rückseite des Gästebegleitbogens bearbeitet werden. Das abschließend unterschriebene Original verbleibt im Servicebüro Personal, SB-P, (Ansprechperson Frau Woisetschläger).
Erstellung einer Benutzervereinbarung:
Mit Gästen, die in keinem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der TUM stehen oder keinen Mitgliedsgutsstatus der TUM besitzen, muss zusätzlich eine Benutzervereinbarung abgeschlossen werden. Dies können z.B. externe Promovierende, externe Studierende, externe Kooperationspartner oder Stipendiaten sein.
Eine Benutzungsvereinbarung erlaubt einem Dritten im Rahmen der Interessen und gesetzlichen Aufgaben der TUM (Art. 2 Bayerisches Hochschulgesetz) die unentgeltliche Nutzung von Einrichtungen der TUM.
Die Benutzungsvereinbarung wird im Servicebüro Personal, SB-P (Ansprechperson Frau Woisetschläger), auf Basis der Angaben im Gästebegleitbogen erstellt.
Auf der Intranet Seite finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.