Promotionsstudenten sind in der Regel Mitarbeiter an einem Lehrstuhl, aber nicht zwangsläufig.
An dieser Stelle eine Klarstellung: Rahmenverträge sind grundsätzlich nur für den Dienstgebrauch gedacht. Deswegen benötigt man eine Fond-Nummer bei Bestellungen (private Bestellungen sind also ausgeschlossen). Die bestellten Gegenstände sind dann Eigentum der TU-München bzw. der betreffenden Lehrstühle. (Evtl. ist durch bei Hardware-Gruppe hier eine genauere Definition sinnvoll).
Die Software-Verträge (auch LRZ Rahmenverträge) gelten meineswissens nur für Geräte, die im Eigentum der TU-München (bzw. eines Lehrstuhls) stehen (berechtigte Geräte haben somit immer einen Inventaraufkleber der TU-München). Sie dürfen nicht auf privat beschafften Geräten der Mitarbeiter (oder Professoren) verwendet werden. Für den Software-Asurance-Vertrag ist zusätzlich noch eine Windows-Basislizenz für eine legitime Nutzung erforderlich.
Ausnahme ist Imagine, welches persönliche Lizenzen für Berechtigte bereitstellt. Diese dürfen dann auch auf privaten Geräten der Berechtigten genutzt werden. Wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen von Imagine erfüllen kann (bitte dort nachlesen) und über eine entsprechende Kennung verfügt, kann er diese nutzen.